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   BVerwG, 29.08.1995 - 4 B 164.95   

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BVerwG, 29.08.1995 - 4 B 164.95 (https://dejure.org/1995,18629)
BVerwG, Entscheidung vom 29.08.1995 - 4 B 164.95 (https://dejure.org/1995,18629)
BVerwG, Entscheidung vom 29. August 1995 - 4 B 164.95 (https://dejure.org/1995,18629)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Umfang der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht - Notwendigkeit einer erneuten Augenscheinnahme im Berufungsverfahren - Kompetenz zur Überprüfung der Ermessensausübung des Berufungsgerichts bei der Anwendung des § 130a VwGO ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1995 - 4 B 164.95
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann, wenn eine bestimmte - bisher ungeklärte - Rechtsfrage des revisiblen Rechts bezeichnet wird, die im Interesse der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung in einem künftigen Revisionsverfahren mit Bedeutung über diesen Einzelfall hinaus geklärt werden könnnte (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 03.09.1992 - 11 B 22.92

    Fahrerlaubnisentziehung; Verwaltungsbehörde

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1995 - 4 B 164.95
    Das Ermessen des Berufungsgerichts zu einer Entscheidung nach § 130 a VwGO darf nur auf sachfremde Erwägungen und grobe Fehleinschätzung überprüft werden (BVerwG, Beschluß vom 3. September 1992 - BVerwG 11 B 22.92 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 88 = NVwZ-RR 1993, 165).
  • BVerwG, 15.08.1991 - 4 B 134.91
    Auszug aus BVerwG, 29.08.1995 - 4 B 164.95
    Er kann Beweisanträge stellen und besitzt die Möglichkeit, sich auch zu der Absicht des Berufungsgerichts zu äußern, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 5 = NVwZ 1992, 890; Beschluß vom 15. August 1991 - BVerwG 4 B 134.91 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 1, die zuletzt genannte Entscheidung bestätigt durch BVerfG , Beschluß vom 10. Oktober 1991 - 1 BvR 1461/91 -).
  • BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 142.91

    Vereinfachtes Verfahren - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1995 - 4 B 164.95
    Er kann Beweisanträge stellen und besitzt die Möglichkeit, sich auch zu der Absicht des Berufungsgerichts zu äußern, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 5 = NVwZ 1992, 890; Beschluß vom 15. August 1991 - BVerwG 4 B 134.91 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 1, die zuletzt genannte Entscheidung bestätigt durch BVerfG , Beschluß vom 10. Oktober 1991 - 1 BvR 1461/91 -).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 29.08.1995 - 4 B 164.95
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann, wenn eine bestimmte - bisher ungeklärte - Rechtsfrage des revisiblen Rechts bezeichnet wird, die im Interesse der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung in einem künftigen Revisionsverfahren mit Bedeutung über diesen Einzelfall hinaus geklärt werden könnnte (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
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